Das SGB III stellt besondere Forderungen an Träger von Weiterbildungsmaßnahmen. Diese Forderungen wurden in der „Verordnung über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung – AZAV)“ vom 2. April 2012 (BGBl. I S. 504)“ festgelegt.
Zugelassen können nur solche Träger zur Einbringung von Arbeitsmarktdienstleistungen, die unter anderem ihre Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen, qualifiziertes Personal einsetzen und ein System zur Sicherung der Qualität anwenden.
Selbstverständlich erfüllen wir die Voraussetzungen. Von der bag cert wird dieses jährlich in einem Überwachungsaudit überprüft.
Sie können gerne unser Trägerzertifikat downloaden (PDF).