Auf dieser Seite gibt es die folgenden Abschnitte:
- Allgemeine Informationen
- Voraussetzungen für den Kurs
- Termine für 2024 und 2025
- Inhalte des Kurses
- Aufgabenfelder
- Voraussetzungen für die Prüfung
- Unterrichtszeiten
- Gebühren
- Unterkunft
Allgemeine Informationen
Das Bildungskontor bietet Intensivlehrgänge zur Vorbereitung auf den Teil 3 der Meisterprüfung in nur 80 Unterrichtsstunden in 10 Tagen (max. 18 Teilnehmende) an.
Die schriftliche Prüfung wird in der Regel am ersten Werktag der Folgewoche von der Handwerkskammer in Oldenburg abgenommen.
Die entsprechenden Anmeldeunterlagen und weitere Informationen bekommen Sie rechtzeitig vor Kursbeginn per E-Mail zugesandt.
Der Besuch des Kurses ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Ausstellung einer »Ausübungsberechtigung nach § 7b Handwerksordnung – die Altgesellenregelung«.
Als Bildungsurlaub bzw. -freistellung sind die Kurse z. Zt. anerkannt
- in Niedersachsen VA-Nr. B25-128901-43 – bis 31.12.2027
- in Nordrhein-Westfalen 48.06.01-120 – unbefristet
(bzw. bis Ende des Zulassungszeitraum des AZAV-Zertifikats am 12.05.2027)
Angaben zu den Lehrbüchern finden Sie hier: Handwerkerfibel und Übungspakete
Voraussetzungen für den Kurs
Natürlich können wir nicht zaubern, und Sie kriegen den Schein in den 80 Stunden auch nicht „geschenkt“.
Während der Kurse müssen Sie für die Vor- und Nachbereitung mindestens noch einmal soviel Zeit einplanen, abhängig von den persönlichen Voraussetzungen. Hierbei steht Ihnen unser erfahrenes Dozententeam hilfreich zur Seite.
Voraussetzungen für die erfolgreiche Absolvierung des Kurses sind unter anderem:
- Eine hohe Lernbereitschaft und -fähigkeit
- Dreisatz- und Prozentrechnung sollten Sie beherrschen.
- Gute Deutschkenntnisse sind unabdingbar.
Termine für 2024 und 2025
Der Kurs beinhaltet eine Präsenzzeit von min. 80 Stunden Unterricht.
Kursname | Termine für 2024 und 2025 | Status |
---|---|---|
2024 | ||
M3 Kurs 141 | 02. Dezember bis 13. Dezember 2024 | Warteliste |
2025 | ||
M3 Kurs 142 | 20. Januar bis 31. Januar 2025 | Warteliste |
M3 Kurs 143 | 17. Februar bis 28. Februar 2025 | Warteliste |
M3 Kurs 144 | 17. März bis 28. März 2025 | Warteliste |
M3 Kurs 145 | 12. Mai bis 23. Mai 2025 | |
M3 Kurs 146 | 16. Juni bis 27. Juni 2025 | |
M3 Kurs 147 | 30. Juni bis 11. Juli 2025 | |
M3 Kurs 148 | 18. August bis 29. August 2025 | |
M3 Kurs 149 | 15. September bis 26. September 2025 | |
M3 Kurs 150 | 6. Oktober bis 17. Oktober 2025 | |
M3 Kurs 151 | 3. November bis 14. November 2025 | |
M3 Kurs 152 | 1. Dezember bis 12. Dezember 2025 |
Inhalte des Kurses
- Handlungsfeld 1: Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen Unternehmensziele, Unternehmenskultur, Marktanalyse / -planung, Rechnungswesen, Rechtsvorschriften insbesondere im Gewerbe- und Handwerksrecht
- Handlungsfeld 2: Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten
Bedeutung persönlicher Voraussetzungen, Stellung des Handwerks, Handwerksorganisationen, Gründungs- und Übernahmeberatung, Markt- und Standortanalyse, Marketingkonzept, Investitionsplan und Finanzierungskonzept, Rechtsformen, Rechtsvorschriften BGB/Gesellschafts-/Steuerrechts, private Risiko- und Altersvorsorge - Handlungsfeld 3: Unternehmensführungsstrategien entwickeln
Aufbau- und Ablauforganisation, Verwaltungs- und Büroorganisation, Analyse Absatz und Beschaffung, Marketing, Beschaffung, Investitions-, Finanz- und Liquiditätsplanung, Finanzierungsarten, Zahlungsverkehr, Personalplanung, -verwaltung, Entlohnung, Mitarbeiterführung, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, Lohnsteuer, Controlling, Forderungsmanagement, Unternehmensnachfolge, Insolvenz
Aufgabenfelder
- Koordination der betriebswirtschaftlichen Managementaufgaben an der Schnittstelle von betrieblichem Leistungsbereich und Büro
- Auftragsannahme, Auftragsgestaltung und Auftragskalkulation
- Betreuung der Kunden und Lieferanten sowie deren Beratung
- Organisation des betrieblichen Ablaufs
Voraussetzungen für die Prüfung
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Prüfung (entscheidet die jeweilige Kammer) sind:
- wer eine Gesellenprüfung im Handwerk oder in einem anerkannten gewerblich-technischen Ausbildungsberuf nach § 25 BBiG die Ausbildungsabschlussprüfung erfolgreich bestanden hat oder
- wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen
Unterrichtszeiten
Die Unterrichtszeiten sind Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 15:45 Uhr
Gebühren
Es fällt eine Gebühr von 1250 Euro (ab 2025: 1350 Euro) an. Die Prüfungsgebühr in Höhe von 300 Euro wird seitens der HWK in Rechung gestellt.
Ein Klick oder Tipp auf den folgenden Button bringt Sie zur Anmeldung:
Unterkunft
Für unsere externen Teilnehmenden gibt es bezüglich Unterkünfte einen guten Überblick auf der Seite »Übernachten« auf oldenburg-tourist.de.